.CH Domain (Schweiz)
16.20 USD / Jahr
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Die Schweiz hat die geografische Top Level Domain (ccTLD) .ch und wird derzeit von SWITCH verwaltet. Viele internationale Unternehmen haben ihren Hauptsitz in der Schweiz, aufgrund der niedrigen Steuerbelastung und des Rechtssystems, das es ihnen erlaubt, Investitionen einfach und schnell zu tätigen.
Derzeit gibt es mehr als 2,3 Millionen registrierte .ch-Domains, eine beachtlich hohe Zahl, wenn man bedenkt, dass sie erst 1990 eingeführt wurden.
Neben .ch verwaltet SWITCH auch die ccTLD-Domains Liechtensteins, die .li-Domains.
Derzeit gibt es mehr als 2,3 Millionen registrierte .ch-Domains, eine beachtlich hohe Zahl, wenn man bedenkt, dass sie erst 1990 eingeführt wurden.
Neben .ch verwaltet SWITCH auch die ccTLD-Domains Liechtensteins, die .li-Domains.
Domain-Eigenschaften
Allgemeine Informationen zur Domain-Endung .ch - SchweizBedeutung der Endung | .ch ist die offizielle Länder-Domain (ccTLD) von Schweiz. |
Mindest- und Maximallänge | 3 - 63 Zeichen |
Dauer Registrierung | In Echtzeit |
Dauer Transfer | In Echtzeit |
Providerwechsel | Ja, mit Auth-Code |
Trade | Nein |
Premiumdomains | Nein |
Umlaute | Ja |
Whois Privacy | Ja |
DNSSEC Unterstützung | Ja (DS) |
Erneuerungszeitraum | 1Y |
Registrierungszeitraum | 1Y |
Kündigungsfrist | 0 Tag(e) |
Unterstützte IDN-Zeichen | à, á, â, ã, ä, å, æ, ç, è, é, ê, ë, ì, í, î, ï, ð, ñ, ò, ó, ô, õ, ö, ø, ù, ú, û, ü, ý, þ, ÿ, œ |
Erneuerung bei Transfer | Nein |
Laufzeitübernahme bei Transfer | Ja |
Lokaler Kontakt wird nicht benötigt | |
Datenschutz | Die Europäische Kommission hat anhand von Artikel 45 bestimmt, dass dieses Drittland außerhalb der Europäischen Union ein angemessenes Niveau zum Schutz personenbezogener Daten bietet. Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 5 und Artikel 49 der DSGVO. |
Registryverbindung | Direkt |
Anzahl an Nameservern erlaubt | 0 - 13 |
Die Vergabebedingungen für .ch-Domains finden Sie bei: https://www.nic.ch/de/terms/ |
Registrierung
Bekanntgabe einer Schweizer KorrespondezadresseEine Schweizer Behörde kann über SWITCH die Bekanntgabe einer gültigen Korrespondenzadresse des Domaininhabers in der Schweiz verlangen, welche innerhalb von 30 Tagen mitgeteilt werden muss.
Verordnung über Internet-Domains (VID), Art. 16 Amtshilfe und Zusammenarbeit:
3
Verlangt eine Schweizer Behörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit vom Registrar, dass eine Halterin oder ein Halter eines Domain-Namens innerhalb von 30 Tagen eine gültige Korrespondenzadresse in der Schweiz bezeichnet, und unternimmt der Registrar die notwendigen Schritte nicht innerhalb von zehn Tagen ab Gesuchseingang, so fordert die Registerbetreiberin die Halterin oder den Halter des Domainnamens zur Erfüllung der entsprechenden Pflicht auf. Die Registerbetreiberin widerruft den Domain-Namen, wenn die Halterin oder der Halter der Aufforderung nicht fristgerecht nachkommt.
(https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20141744/index.html#a16)
Man kann davon ausgehen, dass eine Verfügung zugestellt wird, die rechtlich bindend ist. Falls dann nichts unternommen wird, wird die Domain gelöscht.
Hinweise zum Providerwechsel
Für den Transfer wird ein AUTHCode benötigt, den Sie vom bisherigen Anbieter erhalten. Der Umzug erfolgt in Echtzeit.