de-Domains: NIS2 und Kontakt-Verifizierungen ab 14. April 2026
Am 6. Dezember 2025 ist in Deutschland das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) in Kraft getreten. Ab dem 14. April 2026 gilt die daraus resultierende Inhaberdaten-Verifizierung der DENIC.
NIS2 verpflichtet Registries und Registrare im Allgemeinen dazu, sicherzustellen, dass die Daten von Domain-Inhaber:innen vollständig und korrekt sind. Für Dich als Domaininhaber:in bedeutet das, dass Du dafür verantwortlich bist, Deine Daten korrekt und aktuell zu halten, sowie im Zweifelsfall bei einer Verifizierung mitzuwirken.
Was das alles im Detail bedeutet, erfährst Du in unserem Artikel: NIS2-Richtlinie: Was bedeutet das für Domaininhaber:innen?
Welche Daten müssen für .de-Domains verifiziert werden?
Allgemein werden die folgenden Daten, die bei der Registrierung von .de-Domains hinterlegt werden, überprüft:
- vollständiger Name (bei juristischen Personen auch die Rechtsform)
- aktuelle Postanschrift
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
Seit Inkrafttreten der NIS2-Richtlinie in Deutschland wird die E-Mail-Adresse der Domain-Inhaber:innen bei jeder Neuregistrierung verifiziert, unabhängig von der Domain-Endung.
Eine Verifizierung von Name und Adresse ist nicht für jeden Domain-Kontakt einer .de-Domain nötig. Die DENIC hat dafür ein risikobasiertes Modell gewählt. Das bedeutet, dass die DENIC bei Registrierungen, Trades und Updates die zu der Domain hinterlegten Daten auf Vollständigkeit und Plausibilität prüft. Sollten dabei Unstimmigkeiten festgestellt werden, ist eine Verifizierung der Daten nötig. Das kann auch Domains betreffen, die schon seit Jahren registriert sind.
Wie kannst Du Deine Daten verifizieren?
Die Verifizierung wird dabei ausschließlich von dem Registrar, also von uns, durchgeführt. Ist eine solche Verifizierung nötig, erhält unser:e Kund:in (nicht der Domain-Kontakt) eine Information darüber per E‑Mail, inklusive Informationen, wie die Kontaktdaten verifiziert werden.
Falls die E-Mail-Adresse zu diesem Zeitpunkt noch nicht verifiziert ist, erhältst Du ebenfalls eine E-Mail mit Bestätigungslink.
Solltest Du während einer Verifizierung feststellen, dass Deine hinterlegten Daten nicht korrekt sind, reicht eine einfache Korrektur nicht aus. Wenn Du die Adresse korrigierst, muss der Domain-Kontakt weiterhin verifiziert werden. Musst Du den Namen korrigieren, ist dafür ein neuer Domain-Kontakt nötig, dem die dazugehörigen Domains zugewiesen werden müssen. Anschließend ist eine Verifizierung dieses neuen Kontaktes nötig.
Solange Du keine Aufforderung erhältst, musst Du nichts unternehmen und keine Unterlagen einreichen.
Was passiert, wenn Du die Verifizierung nicht durchführst?
Reagierst Du nicht auf eine Aufforderung, wird Deine Domain nach 30 Tagen technisch deaktiviert und ist damit nicht mehr erreichbar. Der Domainvertrag endet dadurch aber noch nicht und die Sperre besteht für 76 Tage. In dieser Zeit kannst Du Dich immer noch verifizieren und Deine Domain reaktivieren. Geschieht das nicht, kündigt die DENIC den Domainvertrag.
Solltest Du nicht rechtzeitig auf die Verifizierungsaufforderung reagieren, erhältst Du 5 Tage vor der Deaktivierung, sowie zur Kündigung des Domainvertrags, auch eine E-Mail der DENIC.

Wichtig: Auch wenn Deine Daten tatsächlich korrekt sind, kann eine zu spät oder gar nicht beantwortete Aufforderung zum Verlust der Domain führen. Achte deshalb darauf, dass Deine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell ist, sodass die Nachricht mit der Verifizierungsaufforderung auch bei Dir ankommt.
Was solltest Du nun tun?
- Prüfen, dass die hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist
- Stelle bei Neuregistrierungen und Updates sicher, dass die hinterlegten Daten korrekt sind
- Komme den Aufforderungen zur Verifizierung nach
Bekommst Du eine Verifizierungsaufforderung, stelle sicher, dass diese legitim und von der DENIC, bzw. von Deinem Provider kommt. Phishing-Nachrichten imitieren die DENIC oder uns. Eine echte E-Mail erkennst Du an der Absender-Domain. Diese lautet immer inwx.de, bzw. denic.de. Außerdem wird in diesen Mails niemals nach Zahlungsdaten gefragt, die Verifizierung ist kostenlos. Unsere Checkliste zum Erkennen von Phishing-Mails zeigt Dir weitere Warnsignale, mit Beispielen und Schutzmaßnahmen.
Hast Du weitere Fragen zu NIS2 und zur Datenverifizierung bei .de Domains? Die Registry DENIC hat dazu Informationen zur Inhaberdaten-Verifizierung für Domaininhaber:innen zusammengestellt.

Katrin Hrubesch
Katrin kennt durch ihre vorherige Erfahrung in der Webentwicklung die zahlreichen Facetten des Internets—von Domains über Websites bis hin zu digitalen Strategien. Seit 2024 verstärkt sie das INWX-Team und teilt in unserem Blog ihr Wissen über Webtechnologien, Domains und aktuelle Branchentrends.